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Aufgaben im Tierschutz

Schwerpunkte

  • Anzeigenbearbeitung von tierschutzwidrigen Tierhaltungen
  • Überwachung von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen (z. B. Landwirtschaftsbetriebe, Schlachtstätten, Zirkusbetriebe, Tierheime, etc.)
  • Verfolgung und Ahndung von Tierschutzverstößen
  • Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 des Tierschutzgesetzes (z. B. gewerbsmäßiges Halten und Züchten von Hunden und Katzen, Handel mit Wirbeltieren, Zurschaustellung von Tieren, Ausbildung von Hunden für Dritte, etc.)
  • Ausstellen von Sachkundenachweisen nach dem Tierschutzgesetz, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, der Tierschutz-Schlachtverordnung oder der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Tierschutzgesetz
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Informationen und Hinweise bezüglich Qualzüchtungen

 

Alle Formulare und Merkblätter zu Fachbereich Tierschutz finden Sie hier.

Bearbeitung von Tierschutz-Anzeigen

  • Merkblatt beachten
  • Formular ausfüllen
  • relevante Hinweise zur Tierhaltung mitteilen (bspw. auffälliges Verhalten oder Anwesenheitszeiten der Tierhalter)
  • per Post oder E-Mail übersenden

 

Bearbeitung von Anträgen nach § 11 des Tierschutzgesetzes

  • Merkblatt beachten
  • Sachverhalt kurz begründen und Formular ausfüllen
  • Unterlagen und Nachweise sammeln
  • Antrag vollständig per Post oder E-Mail übersenden

 

Bearbeitung von sonstigen Anträgen (Ausnahmegenehmigungen, Sachkundenachweise)

  • schriftlichen, formlosen Antrag stellen
  • Sachverhalt kurz begründen
  • ggf. Nachweise beifügen
  • per Post oder E-Mail übersenden

 

weiterführende Links und Hinweise

 

Ansprechpartner