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Hilfen für Gemüsebauern bei Ausfällen durch EHEC

Pressemitteilung 103/2011

Pressemitteilung 103/2011

 

Für Gemüsebauern, die nach dem Ausbruch der EHEC-Infektionen von Umsatzverlusten betroffen sind, ist ein Hilfsprogramm der Europäischen Union aufgelegt worden. Wie das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung mitteilt, liegen nun erste Angaben zur Umsetzung vor.

 

Demnach soll das Antragsverfahren über die staatlichen Zahlstellen abgewickelt werden, die auch die Auszahlung der Agrarfördermittel der EU zuständig sind. Für Brandenburg ist diese Zahlstelle dem Brandenburger Agrarministerium zugeordnet. Für Gemüseerzeuger aus Brandenburg und damit auch aus dem Havelland, die Mitglied einer gemeinschaftlich vermarktenden Erzeugerorganisation sind und auf die Hilfsgelder zugreifen wollen, bedeutet dies, dass sie über ihre Organisationen einen Antrag stellen müssen. Alle anderen Erzeuger können sich direkt an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung LELF, Referat 41, Dorfstraße 1 in 14513 Teltow-Ruhlsdorf (Mail: gert.neubert@lelf.brandenburg.de) wenden. Dort erhalten sie Antragsformulare und weitere Hinweise zu Dokumentationspflichten und Kontrollen.

 

Für Antragsteller sind zudem die wöchentlichen Meldepflichten für Vermarktungsausfälle an das LELF zu beachten. Die erste Meldung für den Zeitraum vom 26. Mai bis zum 20. Juni wird am 22. Juni abgegeben, der letzte Meldetermin für nachfolgende Vermarktungsausfälle ist der 29. Juni. Alle weiteren Informationen können direkt beim LELF eingeholt werden.

 

Insgesamt hat die Europäische Kommission zur Linderung der Vermarktungsausfälle infolge von EHEC bisher 210 Millionen Euro bereit gestellt. Wird diese Gesamtfördersumme durch die Anträge überschritten, wird es eine prozentuale Förderung geben.