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Landkreis Havelland stellt Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung der Geflügelpest zur Verfügung

Im Nachbarlandkreis Potsdam-Mittelmark (PM) ist am 20.10.2025 ein Fall von Geflügelpest nachgewiesen worden. Nach derzeitigem Stand gibt es im Landkreis Havelland keine nachgewiesenen Fälle der Geflügelpest. Für Menschen besteht grundsätzlich keine direkte Gefahr durch diese Tierkrankheit.

Aufgrund der aktuellen Situation und angesichts einer dynamischen Lage im Zusammenhang mit der Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, stellt der Landkreis Havelland den Bürgerinnen und Bürgern nachstehend Handlungsempfehlungen zur Verfügung.

Was muss ich tun, wenn ich einen toten Vogel gefunden habe?

Wer einen toten oder erkrankten Vogel findet, kann diese Meldung unter Angabe des Standortes (bspw. Koordinaten über das Smartphone) an das lokale Ordnungsamt und/oder das Veterinäramt des Landkreises Havelland unter tiergesundheit@havelland.de übermitteln. Das Veterinäramt hat außerdem ein Bürgertelefon eingerichtet, das unter der Nummer 03321 403 5515 erreichbar ist.

 

An wen muss ich mich wann wenden?

Für Fragen zum Umgang mit der Geflügelpest steht das Veterinäramt des Landkreises Havelland per E-Mail unter tiergesundheit@havelland.de oder über das Bürgertelefon unter 03321 403 5515 zur Verfügung.

 

Was tue ich, wenn ich mich erkrankten Tieren in Kontakt kam?

Die Geflügelpest ist für Menschen ungefährlich. Waschen Sie dennoch Ihre Hände und reinigen und desinfizieren Sie Kleidung und Gegenstände. Das Virus ist nicht sichtbar und kann über unbelebte Dinge weitergetragen werden. Sie schützen dadurch andere Geflügelhaltungen und Wildvögel.

 

Totfund im öffentlichen Raum (z. B. auf Straßen, Wegen, Wiesen, Parks oder Gewässern)

  • Fassen Sie tote oder offensichtlich kranke Wildvögel bitte nicht an!
    Das Berühren oder Aufheben der Tiere kann zur Verschleppung des Erregers durch Sie oder andere Kontaktmaterialien beitragen.
  • Melden Sie den Fund unverzüglich an
    • die örtliche Ordnungsbehörde (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung) oder
    • das zuständige Veterinäramt.
      Geben Sie bitte den genauen Fundort (Adresse / Standortbeschreibung und Koordinaten, ggf. mit Foto) und die Vogelart an, soweit erkennbar.
  • Das Einsammeln und die Entsorgung der Tiere erfolgen zentral und koordiniert durch beauftragte Stellen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ein unabgesprochenes, eigenständiges Handeln die Bekämpfung der Geflügelpest erschweren, zur weiteren Verbreitung im Wildvogelbestand sowie zum Eintrag in Hausgeflügelbestände führen kann!

 

Totfund auf privatem Grundstück

Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger gilt:

  • Grundsätzlich sind Eigentümerinnen und Eigentümer für die Entsorgung von Tierkörpern auf ihrem Grundstück selbst verantwortlich.
  • Da ein Seuchenverdacht bei entsprechender Symptomatik derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir dringend:
    1. Informieren Sie zunächst die örtliche Ordnungsbehörde oder das Veterinäramt über den Fund.
    2. Handeln Sie erst nach Rücksprache!
      Diese Behörden geben Ihnen Auskunft, ob der Vogel beprobt wird oder ob Sie ihn selbst entsorgen dürfen. Bis dahin fassen sie den Vogel möglichst nicht an und decken diesen ggf. ab, um Prädatoren und Haustiere fernzuhalten. Sollten Sie selbst zusätzlich Hausgeflügel halten, bringen Sie dieses in den Stall und halten Sie die gängigen Biosicherheitsmaßnahmen ein.

 

Welche Tiere sind empfänglich für GP?

Hühner, Enten, Gänse, Puten (Truthühner), Wachteln, Fasane, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus und Wildvögel können an Geflügelpest erkranken. Tauben erkranken seltener, können das Virus jedoch auch übertragen.

 

Was sind die Symptome der GP?

Die GP ist hochansteckend. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch) beträgt Stunden bis zu maximal 21 Tagen. Die Seuche verläuft schnell und endet oft tödlich.

Man sieht Symptome wie Atemnot, Apathie, Ödeme (Flüssigkeitsansammlungen) an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Eiproduktion, Blauverfärbung der Haut und hohe Sterblichkeitsrate.

 

Ist die Geflügelpest (GP) ein Risiko für die menschliche Gesundheit?

Der Konsum von Fleisch und Eiern von mit GP befallenen Tieren bedeutet keine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Falls der menschliche Organismus gleichzeitig eine Infektion mit einer menschlichen Influenza (Grippe) und dem Virus der Geflügelpest abwehrt, besteht eine geringe Möglichkeit, dass sich aus beiden Viren ein neues Virus bildet.

So kann eine neue Virusvariante entstehen, die viel gefährlicher für den Menschen sein kann als die Ursprungsviren. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte beim Betreten der Ställe Mundschutz und Schutzbrille getragen werden.

 

Woher kommt das Virus?

Das Wildgeflügel (insbesondere Enten) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Die Tiere sind häufig Träger ohne selbst zu erkranken.

Aufgrund der gegenwärtig starken Zugaktivität von Kranichpopulationen und anderen Wildvögeln, muss mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV Infektionen in der nächsten Zeit gerechnet werden. Die derzeit auffallend betroffenen Kraniche sind nicht die einzige betroffene Wildvogelart; andere wilde Wasservogelarten wie Enten oder Gänse zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer HPAIV Infektion, auch weil sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten.

 

Wirkt die vorgesehene/betriebene Bekämpfungspolitik?

Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Verbreitung des Virus in Hausgeflügelbestände so gut wie möglich zu verhindern. Darum werden zuerst die Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen der Verdacht des Ausbruchs besteht geräumt. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Danach werden auch die Betriebe mit Geflügel in einem bestimmten Umkreis um das Seuchengehöft geräumt.

Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch eine optimale Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.

 

Warum fordert GP diese Bekämpfungspolitik?

Durch ein Ausbreiten der Seuche würden auch andere, bisher nicht betroffene Landwirte geschädigt. Die Entschädigungsleistungen decken nur den unmittelbaren Tierverlust ab, nicht hingegen daraus folgende Einbußen, wie lange Leerzeiten in den Ställen, Verdienstausfall usw. Dies kann im Einzelfall existenzgefährdend sein.  

Die Tierseuchenbekämpfung dient dem Erhalt leistungsfähiger Tierbestände und dem Schutz vor wirtschaftlichen Schäden des Einzelnen und der Allgemeinheit. Ein Seuchenausbruch mit den daraus resultierenden Entschädigungszahlungen für die Betroffenen belastet die Tierseuchenkasse, deren Kosten durch die Beiträge aller Nutztierhalter aufgebracht werden, und den Landeshaushalt und damit die Allgemeinheit zu jeweils gleichen Teilen. Großflächige, durch Europäisches Recht bei Geflügelpest-Fällen vorgeschriebene Handelsbeschränkungen führen zu weiteren wirtschaftlichen Schäden für die landwirtschaftlichen Nutztierhalter und die damit verknüpften Wirtschaftsbereiche.

 

 

Weshalb ist Impfung keine Möglichkeit?

Impfen ist aus zwei Gründen nicht hilfreich:

  • Durch Impfung gesunder Tiere in einem betroffenen Gebiet wird die Weiterverbreitung des Virus leider nicht verhindert. Geimpfte Tiere bleiben Träger und Ausscheider des Virus, damit auch Verbreiter der Seuche.
  • Daneben besteht ein weiteres Problem darin, dass geimpfte Tiere dieselben Antikörper produzieren wie Tiere, die sich mit Geflügelpest angesteckt haben. Eine Unterscheidung zwischen geimpften und erkrankten Tieren ist daher nicht möglich.

 

Warum gibt es verschiedene Gebiete mit unterschiedlichen Regelungen?  Kann nicht besser ein Gebiet ausgewiesen werden?

Ausgangspunkt der Seuchenbekämpfung ist das tiermedizinische Risiko, das Mensch und Tier bei der weiteren Verbreitung des Virus darstellen. Die Gebiete sind nach Einschätzung dieses Risikos unterteilt worden.

So gelten in einem bestimmten Bereich dicht beim Seuchengehöft oder dem Verdachtsbetrieb strengere Maßregeln als in einem Gebiet, in dem das Virus noch nicht festgestellt wurde, und damit die Möglichkeit der Weiterverbreitung bei Betrachtung der maßgeblichen Faktoren kleiner ist als im engeren Bereich.

 

Was kann ich tun, um das Weiterverbreiten dieser Seuche zu verhindern?

Allgemeinheit:

Jeder kann GP unbewusst verbreiten.

Das gilt für alle Personen, die Geflügel halten, Besucherinnen und Besucher von Standorten mit Geflügel, gleichgültig, ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby) Haltungen handelt. GP lässt sich sehr leicht verbreiten über die Kleidung, Schuhe, Hände usw. Das Virus kann vorhanden sein, ohne dass es bemerkt wird. Ein wenig Mist unter den Schuhen reicht z. B. aus, um damit das Virus weiter zu tragen.

Es sollte daher vermieden werden, Standorte mit Geflügel aufzusuchen und Geflügel, auch Wildgeflügel zu füttern.  

Geflügelhalter:

  • Um unbewusste Übertragung zu vermeiden, sollten Geflügelbestände nur noch von der Besitzerin oder dem Besitzer, einer Vertretung oder einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt betreten werden.
  • Kein Besuch von Bereichen/Orten, in denen Geflügel gehalten wird, wie bspw. Tierparks, Zoos, Streichelzoos und bäuerliche Betriebe mit „Ab Hof Verkauf“ und Geflügelhaltung.
  • Arbeitskleidung sollte getrennt von Straßenkleidung aufbewahrt werden.
  • Das Geflügel darf nur erreichbar sein nach Passieren eines Desinfektionsbeckens oder einer Desinfektionsmatte. Diese Einrichtungen sollten an den viel begangenen Wegen auf dem Gelände aufgestellt werden, insbesondere an den Eingängen zum Stall. Wichtig ist die Entfernung von Mist oder Kotresten vom Schuhwerk.
  • Es sind nur zugelassene Desinfektionsmittel zu verwenden, die auch gegen Viren wirksam sind.

 

Ich halte nur einige Hühner und Gänse, gelten für mich auch Maßregeln?

Ja, alle getroffenen/angeordneten Maßnahmen gelten auch für Halterinnen und Halter von einzelnen oder wenigen Tieren. Das Risiko der Weiterverbreitung der GP ist bei Hobbyhaltungen genauso groß wie bei gewerblichen Haltungen.

Von großer Bedeutung ist die Meldung des Bestandes an das zuständige Veterinäramt.

 

Kann ich Geflügelfleisch auch essen, wenn die Seuche ausgebrochen ist?

Ja, es bestehen keine Bedenken. Das Virus kann nicht über Fleisch übertragen werden.

 

Sind andere Haustiere, z. B. Hunde und Katzen gefährdet?

Es ist bisher nicht bekannt, dass das Virus auf Hunde übertragen werden kann. Hunde sind jedoch an der Leine zu halten, damit sie nicht als Überträger wirken. Hunde können den Erreger an den Pfoten mittels Schmutz aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände tragen.

Es wurde nachgewiesen, dass Katzen sich mit dem Erreger infizieren und daran erkranken können. Es ist außerdem nicht ausgeschlossen, dass nach dem Verzehr eines infizierten Vogels das Virus auch von Katzen mit dem Kot ausgeschieden werden kann. Insofern sollten Katzen in der Nähe von gefährdeten Wildvogelpopulationen im Hause gehalten werden.

 

Wie verhalte ich mich, wenn Tiere meines Bestandes verenden?

Für den Hausgeflügelbestand ist die Tierhalterin oder der Tierhalter nach wie vor verantwortlich. Wenn Tiere erkranken oder sterben, soll der Hoftierarzt informiert werden. Bei einer Verendungsrate über 3% des Geflügelbestandes muss unverzüglich das Veterinäramt informiert werden. Erkrankte Tiere werden untersucht und Proben ins Landeslabor Berlin Brandenburg eingesandt. Bei Verdacht auf Geflügelpest darf kein Tier und keine Tierprodukte mehr vom Hof verbracht werden.

Die Regelungen aus der Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Geflügelpest finden sich im Amtsblatt 40/2025.