bis 13 sowie der übrigen Sekundarstufe II ohne eigene Arbeits- oder Ausbildungsvergütung erhalten für ein Schuljahr einen Zuschuss zu den Fahrtkosten in Höhe ... neu gefasst: „Schüler der Sekundarstufe II, die eine Arbeits- oder Ausbildungsvergütung beziehen, erhalten, abweichend von Absatz 2, einen Zuschuss in Höhe