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Anliegen A-Z: subventionierte Schülerfahrkarte

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Gebühren

Beschreibung

Schülerbeförderung im Landkreis Havelland

Die Inanspruchnahme eines subventionierten Schülerfahrausweises sowie sonstiger Leistungen des Landkreises Havelland im Bereich der Schülerbeförderung für die jeweiligen Schuljahre erfolgt maßgeblich auf der Grundlage der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten, veröffentlicht am 02.04.2004 im Amtsblatt für den Landkreis Havelland Nr. 09/2004, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 02.07.2010, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Havelland Nr. 18/2010.
Die Satzungen sind im Bürgerservicebüro in Rathenow, Nauen oder Falkensee bzw. hier im Internet einzusehen.

Der Fahrkostenanteil der Eltern orientiert sich am jeweiligen Fahrkartenpreis.

Die Fahrkarten-Abonnements in Berlin und Brandenburg sind bereits auf das elektronische Ticket (VBB-fahrCard) umgestellt worden. Dabei werden die Schülerfahrausweise in Form einer Chipkarte ausgegeben. 

 

  • Bestellung eines subventionierten Schülerfahrausweises (erstmalige Inanspruchnahme)

Für Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Schuljahr erstmals einen subventionierten Schülerfahrausweis und damit entsprechende Zuschüsse des Landkreises Havelland in Anspruch nehmen möchten, also im vergangenen Schuljahr nicht im Besitz einer solchen Schülerfahrkarte waren bzw. noch sind, kann diese erstmalige Bestellung unter Verwendung des vorgesehenen Formulars direkt bei der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH erfolgen.
Bestellformulare sind in allen Grundschulen im Landkreis Havelland, in den Bürgerservicebüros und dem Schulverwaltungsamt des Landkreises Havelland erhältlich. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare müssen Sie dann per Post direkt an Havelbus senden.
 

  • Verlängerungsantrag

Um rechtzeitig vor bzw. mit Beginn des Schuljahres einen Schülerfahrausweis zu erhalten, sollten Bestellungen bzw. Verlängerungsanträge umgehend, also noch vor den Sommerferien, bei der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH vorliegen.


 
Die jeweiligen Anträge finden Sie auf den Seiten der

- Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH sowie dem

- Schulverwaltungsamt des Landkreises Havelland.

 

Anspruchsberechtigt im Sinne der Satzung sind alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Havelland die folgende Schulen besuchen:

  • Grundschulen (Primarstufe),
  • Gesamt-, Realschulen und Gymnasien (Sekundarstufe I), mit Ausnahme des Zweiten Bildungsweges,
  • gymnasiale Oberstufe am OSZ, Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe II) mit Ausnahme der Fachoberschulen, Fachschulen und des zweiten Bildungsweges,
  • Förderschulen.

Die Beantragung des Zuschusses zu den Fahrtkosten der Schüler

  • beruflicher Schulen oder
  • bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges

erfolgt, wie bisher beim Landkreis Havelland, Schulverwaltungsamt.

Schüler, die im Internat / Wohnheim wohnen, beantragen 6 Wochen vor Schulbeginn den Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten beim Landkreis Havelland, Schulverwaltungsamt.

Die Beantragung einer Beförderung im Schülerspezialverkehr, wenn aufgrund einer vorliegenden körperlichen oder geistigen Behinderung eines Schülers eine Beförderung im ÖPNV nicht möglich ist, erfolgt ebenfalls wie bisher beim Landkreis Havelland, Schulverwaltungsamt.

Anträge auf:

  • eine Beförderung im Schülerspezialverkehr und die Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrtkosten
  • Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrtkosten bei einer Unterbringung im Internat/Wohnheim
  • Zuschuss zu den Fahrtkosten Vollzeitausbildung
  • Zuschuss zu den Fahrtkosten für die Duale Ausbildung
  • Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schüler der allgemeinbildenden Schulen und der gymnasialen Oberstufe an Oberstufenzentren (OSZ)
  • eine subventionierte Schülerfahrkarte

erhalten Sie in den Dienststellen des Bürgerservicebüros.

Die Anträge sind auch auf der Internetseite des Schulverwaltungsamtes online als PDF-Dokumente abrufbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Gebühren

  • gebührenfrei