Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, sind Sie verpflichtet, dies der Kfz-Zulassungsstelle mitzuteilen . WICHTIGER HINWEIS: Um sicherzustellen, dass Sie für ... Verkauf Bitte verwenden Sie dafür das Formular „Mitteilung für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle über die Veräußerung eines Fahrzeuges“ oder ein vergleichbares ... Kennzeichen die Bestätigung der Käuferin oder des Käufers, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) und evtl. die
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