Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bahn- und Bus- verkehren und Flusskreuzfahrten, ist untersagt; 4. die Öffnung von Ladengeschäften ... Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 ... (FFP2 oder vergleichbar); eine Höchstbeset- zung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist anzustreben; für das