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Die Jobcenter des Landkreises Havelland sind zuständig für die Gewährung der Leistung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn die Familien Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen und / oder den Kinderzuschlag beziehen.
Für Familien im Leistungsbezug nach dem Bürgergeld-Gesetz (SGB II) gilt, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes bereits mit dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mitbeantragt werden.
Für Familien mit Bezug von Wohngeld und / oder dem Kinderzuschlag ist für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine gesonderte Antragstellung erforderlich.
Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, sind im Regelfall weitere Angaben erforderlich. Bitte nutzen Sie dazu folgendes Formular:
„Grundangaben zum Bildungs- und Teilhabepaket“:
Weitergehende Hinweise erhalten Sie hier:
Die Kosten für Klassenfahrten bzw. Ausflüge der Kita oder des Hortes können übernommen werden. Dazu ist das nachfolgende Formular auszufüllen:
Möchten Sie die Bezuschussung zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort in Anspruch nehmen, sind weitere Angaben auf dem unten angefügten Formular erforderlich:
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können auch notwendige Kosten der Schülerbeförderung bezuschusst werden, wenn diese Kosten nicht bereits von Dritten übernommen werden. Für die notwendigen Angaben nutzen Sie bitte das unten angefügte Formular:
Um einen Zuschuss zur Freizeitgestaltung in Sportvereinen, Musikschulen usw. zu erhalten, nutzen Sie bitte für die erforderlichen Angaben das unten angefügte Formular:
Sofern Sie die Kostenübernahme für eine Lernförderung beantragen möchten, nutzen Sie bitte für die erforderlichen Angaben das unten angefügte Formular:
Zur Durchführung der Lernförderung sind Qualifikationsnachweise der Lehrenden einzureichen: