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In einem Erstgespräch in dem für Sie zuständigen Jobcenter in Rathenow, Nauen oder Falkensee macht sich der Arbeitsvermittler (Sachbearbeiter Integration) ein Bild Ihrer persönlichen Situation.
Hierbei stehen solche Fragen im Vordergrund:
Als Ergebnis des Gesprächs vereinbart der Arbeitsvermittler mit Ihnen Ziele, die in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten werden.
Die Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und den Jobcentern.
In diesem Vertrag werden Ihre Rechte und die Pflichten und Leistungen beschrieben, die Sie und die Jobcenter während Ihres Leistungsbezugs erbringen sollen, um einen Wiedereinstieg in ein Arbeitsverhältnis zu erreichen.