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Aufgabengebiete - Dezernat II

Beigeordneter & Dezernent II

  • Strategische und operative Leitung und Budgetverantwortung für das Dezernat II;
  • Entwicklung von Konzepten, Leitlinien und das Treffen von Grundsatzentscheidungen in fachlichen, personellen und organisatorischen Fragen. Festlegung der personalwirtschaftlichen, haushaltsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung zur Sicherung eines einheitlichen und ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns;
  • Teilnahme in Vertretung des Landrates am Jugendhilfeausschuss und sonstiger freiwilliger Fachausschüsse (Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheit). Verhandlungsführung und Interessenvertretung des Landkreises im Zusammenwirken mit politischen Gremien, Bürgermeister/innen, Amtsdirektoreninnen, Landesbehörden, Verbänden, Vereinen und Gremien (z.B. Liga der Wohlfahrtsverbände, AG 78, Präventionskonferenz, Landkreistag).

Stabsstelle Recht

  • Rechtsberatung in arbeits-, sozial- und verwaltungsrechtlichen Fragen für den Dezernenten II und der Amts- und Referatsleitungen des Dezernates II;
  • Vertretung des Landkreises in Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten;
  • Erarbeitung von Verwaltungsrichtlinien, Rechtsgutachten sowie bearbeiten von Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung sowie von besonders schwierigen und bedeutsamen Fällen.

Stabsstelle Controlling/Steuerungsunterstützung

  • Dezernatscontrolling für die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns und für eine sparsame Haushaltswirtschaft;
  • Durchführung eines strategischen und operativen Controllings und des Berichtswesens;
  • Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen und internen Datenschutzvorschriften;
  • Entwicklung einer IT- und Digitalisierungsstrategie und Anwendungsbetreuung;
  • Aufgaben im Arbeitsschutz;
  • Leitung der Redaktionskonferenz Internetauftritt Dezernat II;
  • Steuerungsunterstützung des Dezernenten und der Amts- und Referatsleitungen;
  • Fachliche Leitung und Koordination, Abrechnung von EU-Fördermittelprogrammen.

Integrations- und Migrationsbeauftragte/r

  • Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis Havelland innerhalb und außerhalb der Landkreisverwaltung sowie gegenüber den Gremien des Kreistages;
  • Erstellung von Sachstandsanalysen über die realen Lebenslagen der beiden Personengruppen und Berichterstattung gegenüber dem Kreistag;
  • Durchführung von Projekten und Beratung von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund;
  • Zusammenarbeit mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden, Landesbehörden, Wohlfahrtsverbänden, Selbsthilfegruppen, Kirchen und sonstigen Organisationen und Akteuren der Zivilgesellschaft.

Gleichstellungs-/Kinder- und Jugendbeaufragte/r

  • Wahrnehmung der Gleichstellungsangelegenheiten nach § 18 Brandenburgischer Kommunalverfassung (BbgKVerf) und der Aufgaben eines/r Kinder- und Jugendbeauftragten nach § 18 a BbgKVerf. Sicherstellung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen nach der BbgKVerf und den Satzungen des Landkreises;
  • Information von jungen Menschen über sie berührenden Kreisangelegenheiten und deren Beteiligungsrechte. Durchführung und Dokumentation von Beteiligungsformaten und deren Weiterentwicklung. Durchführung von Projekten, Veranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten Themen;
  • Erstellung von Sachstandsanalysen, Abgabe von Bewertungen und Handlungshinweisen;
  • Zusammenarbeit mit wichtigen regionalen Handelnden, kreisangehörigen Städten und Gemeinden und Landesbehörden.

Fördermittelprogramm „JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständigkeit“

  • Beratung, sozialpädagogisches Clearing sowie längerfristige Einzelfallhilfe („Case Management“) für junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren;
  • Niedrigschwellige Beratung / Clearing: unbürokratische Erstberatung, Klärung der Situation, Problemlagen und Ressourcen, bedarfsorientierte Unterstützung und Möglichkeit des nahtlosen Übergangs ins Case Management;
  • Case Management: längerfristige Planung und zielgerichtete sozialpädagogische Begleitung, Eingliederung in weiterenachhaltige Hilfen und Einbezug des sozialen Umfelds mit Blick z.B. auf Wohnen, Freizeit, Finanzen.

Weitere Informationen zum Modellprogramm  „JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständigkeit“ erhalten Sie hier.