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Ausbruch der Geflügelpest in Großderschau

In Großderschau im Landkreis Havelland ist am 21.01.22 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem privaten Hühnerhalter amtlich festgestellt worden.

Der Verdacht wurde bereits mit Untersuchungsergebnis des Landeslabors Berlin Brandenburg am 20.01.22 ausgesprochen. 

Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit auf der Insel Riems hat den Verdacht heute bestätigt.

Das Veterinäramt des Landkreises Havelland hat zum Schutz der Geflügelhalter in der Umgebung nun eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet.

Die Schutzzone hat einen Radius von 3 Kilometern um den Ausbruchsbestand und betrifft die Gemarkung Großderschau mit den Orten Großderschau, Altgarz, Neugarz, Rübehorst und allen zugehörigen Ortsteilen.

Die Überwachungszone schließt direkt an die Schutzzone an und wird in einem Radius von 10 km um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Betroffen sind die Gemarkungen Stohdehne, Rhinow, Gülpe, Wolsier, Spaatz und die Gemarkung Kleßen, Stölln und Neuwerder. Ebenfalls betroffen sind Teile der Gemarkungen Hohennauen sowie kleine Teile der Gemarkungen Wassersuppe, Witzke und Görne.

In beiden Zonen sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasanen, Rebhühner und Laufvögel in geschlossenen Ställen zu halten oder in einer Voliere, die nach oben mit einer dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen ist.

Alle Geflügelhalter der Stadt Rhinow und der Amtsgemeinden Großderschau, Havellaue, Seeblick, Gollenberg und Kleßen-Görne sind aufgefordert, ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anzumelden. (Tel.-Nr. 03321 403 55 07). Sollte in Geflügelbeständen eine überhöhte Todesrate auftreten, ist das Veterinäramt umgehend zu informieren.

In der Schutz- und Überwachungszone werden amtstierärztliche Untersuchungen der Tierhaltungen durchgeführt.

Geflügeltiere, Fleisch von Gefügel und Federwild, Eier, sonstige Erzeugnisse und Tierische Nebenprodukte und Futtermittel dürfen ab sofort nicht aus den Tierbeständen herausgebracht werden.

Ein- und Ausgänge von Ställen müssen gegen unbefugten Zutritt gesichert werden und mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ausgestattet werden. Die Ställe sollen nur mit Schutzkleidung betreten werden.

Bis zur Aufhebung der Maßnahmen dürfen auch Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte nicht mehr durchgeführt werden.

Alle Maßnahmen gelten mindestens über 30 Tage.

In der Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 21.01.22 können die festgelegten Vorsichtsmaßregeln detailliert nachgelesen werden.

Das Virus der Geflügelpest ist in der Wintersaison 21/22 im Wildvogelbestand wiederholt festgestellt worden. Auch im Havelland ist im November 21 bereit ein Wildvogel positiv getestet worden. Deshalb sind alle Geflügelhalter aufgefordert, ihre Bestände gegen das Virus zu schützen und wildvogelsicher zu machen. Futter und Wasser sollte nur in geschlossenen Ställen verabreicht werden. Auch Haushaltsabfälle sollten nicht verfüttert werden.

Die Allgemeinverfügung sowie im Internet unter https://www.havelland.de/umwelt-landwirtschaft/landwirtschaft/aktuelles-und-allgemeinverfuegungen/ zu finden.