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Neuauflage des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels

Zum ersten Quartal des Jahres 2021 sollen die Kosten für eine Unterkunft leistungsberechtigter Familien nach dem Sozialgesetzbuch im Havelland neu festgesetzt werden. Vermieter im Landkreis sind zum Zweck der Datenerfassung dazu aufgerufen, sich an der Erhebung zu beteiligen. Anhand der Ergebnisse werden die Ausgaben des Landkreises neu berechnet und die Direktzahlung wird weiterhin gewährleistet.

Zum ersten Quartal des Jahres 2021 sollen die Kosten für eine Unterkunft leistungsberechtigter Familien nach dem Sozialgesetzbuch im Havelland neu festgesetzt werden. Vermieter im Landkreis sind zum Zweck der Datenerfassung dazu aufgerufen, sich an der Erhebung zu beteiligen. Anhand der Ergebnisse werden die Ausgaben des Landkreises neu berechnet und die Direktzahlung wird weiterhin gewährleistet.

Bereits 2018 wurde mit der Unterstützung des Nürnberger Unternehmens Rödl & Partner für ca. 7000 Familien ein Konzept für die Kosten von Unterkunft und Heizung vom Landkreis Havelland erstellt. Um weiterhin eine rechtssichere und angemessene Finanzierung von staatlichen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch für die kommenden Jahre sicherzustellen, ist eine Neufestsetzung der Kosten zum ersten Quartal 2021 vorgesehen.

Dazu werden die ortsüblichen Wohnungsmieten erfasst und aktualisiert. Die Wohnungsdaten der ansässigen Wohnungsunternehmen und Einzelvermieter werden zusammengetragen und für die drei Jobcenter im Havelland in Falkensee, Nauen sowie Rathenow ausgewertet. „Ich bitte daher alle Vermieter, sich an der Konzeptfortschreibung im Rahmen der Datenerhebung zu beteiligen, denn der Mietspiegel berührt in vielen Fällen das Funktionieren des gesamten Wohnungsmarktes im Havelland“, so Dennis Granzow, Dezernent für Grundsicherung und Arbeit.

Der Landkreis ist dabei in fünf Vergleichsräume gegliedert: Falkensee, Schönwalde-Glien, Dallgow-Döberitz, Brieselang; Ketzin/Havel, Nauen, Wustermark; Amt Friesack, Amt Nennhausen; Rathenow, Premnitz sowie Milower Land, Amt Rhinow. Bisher wurden jährlich gut 22 Millionen Euro an Miet- und Energiekosten für berechtigte Familien im Havelland gezahlt. Durch Direktzahlungen vom Landkreis haben die Vermieter die Sicherheit des fristgerechten monatlichen Geldeinganges. Der Wohnungsmarkt im Landkreis Havelland umfasst aktuell rund 75.000 Wohneinheiten.

Alle Angaben der Datenerhebung werden streng vertraulich behandelt, dienen ausschließlich der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten und werden nach den Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung, des Landesstatistikgesetzes sowie des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben. Die Adressen der Wohnobjekte werden zur Vermeidung von Doppelzählungen benötigt und unmittelbar nach der Prüfung gelöscht.

Die derzeitigen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft können auf der Homepage des Landkreises unter www.jobcenter-havelland.de im Downloadcenter eingesehen werden.