Gewerbetreibende richtet sich nach dem vom Landkreis im Erhebungszeitraum bereitgestellten Behältervolumen für die regelmäßige Restabfallentsorgung. Reicht die ... Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)