Absatz 4 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 6. Juni 1997 (GVBl. I Nr. 5, S. 40), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz ... eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Dauer von 5 Jahren. § 6 Stimmrechte der Verbandsmitglieder (1) Die Stimmen der Verbandsmitglieder in ... GKGBbg, k) Änderung der Stimmverteilung in der Verbandsversammlung gem. § 6, l) Erwerb und die Veräußerung des wirtschaftlichen Eigentums von Anlagen oder