Kontakt im Nahfeld länger als 10 Minuten und einem Abstand von weniger als 1,5m, jedes direkte Gespräch ohne adäquatem Schutz oder direktem Kontakt sowie ... die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen, § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung. Ein entspre- chender Antrag wäre zu richten an ... getroffenen Anordnungen keine darüberhinausgehenden Einschrän- kungen enthalten. 5. Geltungsdauer (1) Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung