Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest be- grenzten Zeitraum zulässig, wenn die Maßgaben des Halbsatzes 1 Buchstabe a und c be- achtet werden ... Opti- ker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfach- geschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte ... Waren in Ladengeschäften zulässig, wobei die Maßgaben des Halbsatzes 1 Buchstabe a bis c entsprechend gelten und Maßnahmen vorzusehen sind, die, etwa durch