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Amtsblatt für den Landkreis Havelland am 31.07.2015, wird wie folgt geändert: § 6 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: "Die Mitglieder haben in der Ver
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Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. I/93 S. 398, 433) zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04.06
geeigneter Stelle auf die Unterstützung des Demografie-Forums hinzuweisen. 6 Geltungsdauer Diese Richtlinie trat zum 01.07.2021 in Kraft und wird verlängert
Elterngeld beansprucht im Landkreis Havelland aktuell einen Zeitraum von ca. 6 Wochen. Zur Organisation einer störungsfreien Arbeitszeit werden montags und
durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass Antragstellungen frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters möglich sind! Weiterhin