Grundlage schaffen, da die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen im Paragraf 28a Infektionsschutzgesetz nach aktuellem Stand bis zum 19. März befristet ... Die wesentlichen Änderungen in Zusammenfassung: Ab dem 23. Februar gilt u.a.: Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene, 2G in der ... können wieder stattfinden (2G drinnen, 3G draußen). Ab dem 4. März gilt u.a.: 3G-Regel für Gaststätten, Hotels, Spaß- und Freizeitbäder sowie Innen-Spielplätze
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