( 1 ) Die Mitgliedstaaten treffen die notwendigen Maßnah men , um ein strenges Schutzsystem für die in Anhang IV Buchstabe a ) genannten Tierarten in ... einschließlich der künstlichen Vermehrung von Pflanzen ; e ) um unter strenger Kontrolle , selektiv und in beschränk tem Ausmaß die Entnahme oder Haltung ... t von Tierarten sowie die künstliche Vermehrung von Pflanzenarten unter streng kontrollierten Bedingungen , um die Entnahme von Exemplaren aus der Natur