§ 46 Abs. 2 AwSV i.V.m. Anlage 5 AwSV bzw. § 46 Abs. 3 AwSV i.V.m. Anlage 6 AwSV bei der Stilllegung (beim Ausbau der Anlage) eine Prüfung durch eine ... -> ab 10 m³ Innerhalb von Schutzgebieten / Überschwemmungsgebieten (Anlage 6 AwSV): bei unterirdischen Anlagen -> alle bei oberirdischen Anlagen -> ab 1 ... Schutzgebieten (Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete) geregelt.* In der Anlage 6 zur AwSV sind die Schutzgebiete und die festgesetzten oder vorläufig gesicherten
AwSV, AwSV-Anlagen, HBV-Anlagen, LAU-Anlagen, JGS-Anlagen
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