Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 31 | Rathenow 11.12.2024 | Nr. 37 Herausgeber: Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow Redaktion: Pressestelle, Martin Kuj
Anerkannte Naturschutzverbände Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen setzen sich für die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein. Ihnen stehen dabei besonder
Naturschutzbeirat Beiratsmitglieder mit Umweltdezernent Michael Koch und Umweltamtsleiter Nico Merkert (Foto: 05.09.2023) (v.l.n.r. Katharina Bittmann, René Riep, Heiko Hammerschmidt, Frans Ziem, Antj
Schutzgebiete Schutzgebiete dienen nicht nur als Kulisse für Erholung in Harmonie mit der Natur, sondern sind auch von entscheidender Bedeutung für unser Ökosystem. Ihr Hauptzweck besteht darin, die L
Landschaftsschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Ihre Rechtsgrundlage ergibt sic
Naturpark Naturparks sind großräumige Gebiete, die sich überwiegend aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen. Ihre rechtliche Grundlage ist § 27 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, auch FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) genannt, dienen der Erhaltung und Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen, wildleben
Europäische Vogelschutzgebiete Die rechtliche Grundlage von Vogelschutzgebieten bildet die EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) . Mithilfe der Richtlinie sollen - wie der Name des Schutzgebietes ber
Steganlagen Steganlagen können Boots- und Badestege sowie Anlegestellen für Wasserfahrzeuge sein oder als Angelstelle dienen. Sie sind genehmigungspflichtige bauliche Anlagen nach § 36 Wasserhaushalts
Arbeitsuchende Wir wollen gemeinsam mit Ihnen zukunftsfähige Wege für einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt finden. Foto eines Gehwegs mit Fußspuren und Text "Von hier aus in die Zukunft" Die Servi