Nutzungsart, ausgenommen die Erweiterung der B 273 um eine Fahrspur oder einen Radweg; 21. Holzerntemaßnahmen, die eine gleichmäßig verteilte Überschirmung von ... allgemein anerkannten Regeln der Technik, b) der Um- und Ausbau von Geh- oder Radwegen mit breitflächiger Versickerung der Nieder- schlagswasserabflüsse über