Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz – BbgKJG) mindestens 6 x im Jahr einberufen. Er ist neben der Verwaltung Teil des zweigliedrigen ... das 14. Lebensjahr vollendet haben, die in der Jugendhilfe erfahren sind; 6 Mitglieder, die auf Vorschlag der im Landkreis Havelland wirkenden, anerkannten
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