überschreiten 2.2. sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Hauptgruppe 5/6), die den Betrag von 10.000 € überschreiten oder darüber hinaus ab 50 %, aber ... bereitgestellt wurden, stehen für weitere Umwidmungen nicht mehr zur Verfügung. 2.6. Zweckgebundene Ausgabeansätze (aufgrund von Zuwendungen, Zuweisungen, Verträgen ... Rathenow, den 21. Januar 2009 gez. Dr. B. Schröder Landrat Gemäß §§ 5 Abs. 6, 63 LKrO i.V.m. 78 Abs. 5 GO wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in