innen 1) Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und der nach § 14 der Hauptsatzung gebildeten Ausschüsse, die nicht Kreistagsabgeordnete sind, erhalten ... dieser Geschäftsordnung können, soweit sie nicht gesetzlich oder in der Hauptsatzung verankert sind, für die Dauer einer Sitzung durch Beschluss mit der Mehrheit