Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Regelaltersgrenze) wird bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 angehoben.
Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, so dass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Altersrenten auch vor Erreichen des 67. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Diese Voraussetzungen sind u.a. die Erfüllung einer bestimmten Wartezeit (z.B. 35 oder 45 Versicherungsjahre) oder ein bestimmter Umstand, z.B. Schwerbehinderung.
Als vorzeitige Altersrenten kommen in Frage:
Eine Altersrente sollte Sie ca. 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragen.
Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns für ein persönliches Beratungsgespräch oder für eine Antragstellung.
Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen bei der Aufnahme von Widersprüchen in rentenrechtlichen Angelegenheiten behilflich.
Um ihnen hier unnötige Wege- und Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Weitere Informationen erhalten sie auch unter: