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Nach dem Fischereigesetz des Landes Brandenburg benötigen Sie, wenn Sie Raubfisch oder in einem anderen Bundesland angeln möchten, einen Fischereischein.
Diesen Fischereischein erhalten Sie u. a., wenn Sie die Anglerprüfung erfolgreich bestanden haben.
Die Anglerprüfung wird im Auftrag der Fischereibehörde des Landkreises Havelland durchgeführt.
Die Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
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TERMIN - HINWEIS:
Ein Termin für die nächste Anglerprüfung vom Landkreis Havelland durchgeführt steht noch nicht fest.
Es werden aber auch Anglerprüfungen von freien zugelassenen Prüfern durchgeführt.
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Die Prüfungsteilnehmer erhalten nach Anmeldeschluss einen Zulassungsbescheid zur Anglerprüfung, in dem der Prüfungsort und -zeit mitgeteilt wird.
Wenn Sie an der Anglerprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie einen "Antrag auf Zulassung zur Prüfung" stellen. Diesen Antrag können Sie in den Dienststellen des Bürgerservicebüros, in Rathenow, Nauen oder Falkensee des Landkreises Havelland stellen.
Die angemeldeten Prüfungsteilnehmer erhalten nach Anmeldeschluss einen Zulassungsbescheid zur Anglerprüfung, in dem der Prüfungsort mitgeteilt wird.
Die Termine für die Anglerprüfung entnehmen Sie bitte dem oben stehenden Hinweis, der Presse oder rufen Sie uns an!
Der Ort der Prüfungsabnahme wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, bestehend aus 5 Fragekomplexen mit je 12 Fragen, die durch Ankreuzen zu beantworten sind.
Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg hat zur Vorbereitung auf die Anglerprüfung einen Fragenkatalog mit allen 600 möglichen Prüfungsfragen im Internet bereitgestellt, um sich somit optimal auf die Anglerprüfung vorzubereiten.
--> Link zum Fragenkatalog
Unter Vorlage Ihres bestandenen Prüfungszeugnisses und einem Lichtbild wird Ihnen in den Dienststellen des Bürgerservicebüros in Rathenow, Nauen und Falkensee der unbefristete Fischereischein ausgestellt. Um ordnungsgemäß Angeln zu können, benötigen Sie weiterhin die Fischereiabgabemarke (ebenfalls im Bürgerservicebüro erhältlich) und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung.
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Untere Fischereibehörde des Landkreises Havelland.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.
Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in Bar bezahlen.