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Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird.
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Zum Beispiel Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.
Gefördert werden kann eine erste, unter bestimmten Voraussetzungen auch eine zweite berufliche Fortbildungsmaßnahme.
Das Meister-BAföG wird als Zuschuss und teilweise auch als Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt.
Unabhängig von der Art der Fortbildung. werden die anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmekosten) bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro gefördert. Die Förderung erfolgt einkommens- und vermögensunabhängig zu 50% als Zuschuss und 50% als mögliches Darlehen.
Bei Vollzeitmaßnahmen kann zu den Maßnahmekosten noch eine einkommens- und vermögensabhängige Unterhaltsförderung gewährt werden.
Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt ein Teilerlass hinsichtlich der Maßnahmekosten in Höhe von 50% des aufgenommenen Darlehens.
Die Unterhaltsförderung wird seit dem 01. August 2020 als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Förderung beginnt mit der Aufnahme der Fortbildungsmaßnahme, jedoch frühestens mit dem Antragsmonat.
Stellen Sie deshalb rechtzeitig Ihren Antrag!
Die entsprechenden Anträge finden Sie als PDF-Dokumente auf den Seiten unseres Sozialamtes, Bereich Ausbildungsförderung oder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
-> AFBG-Anträge über Sozialamt, Bereich Ausbildungsförderung
-> AFBG-Anträge über BMBF
Online-Antrag BAföG
Sie können Ihren Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) auch gerne online stellen und absenden über die Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Wählen Sie einfach Ihre gewünschte Art der Ausbildungsförderung aus und füllen Sie die Formulare aus. Anschließend können Sie Ihren Antrag, je nach technischer Voraussetzung, auch gleich online an unser Amt für Ausbildungsförderung im Landkreis Havelland senden.
-> BAföG Online Land Brandenburg
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) im Landkreis Havelland ist das Sozialamt, Bereich Ausbildungsförderung.
Hier erhalten Sie weiterführende detaillierte Informationen rund um Ihren Meister-BAföG-Antrag.
Ebenso auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen. Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor.
für Teilzeitlehrgänge:
bei Vollzeitlehrgängen zusätzlich:
bei Eigentum: