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Anliegen A-Z: Denkmalplakette

Beschreibung

Die seit dem Denkmalpflegegesetz der DDR bekannte Plakette zur Kennzeichnung gesetzlich geschützter Denkmale hat durch Initiative des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg eine Neuauflage von zunächst 4.000 Exemplaren erfahren. Die gelegentlich auch Denkmalkuckuck genannte Plakette geht zurück auf die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954. Heute soll sie das große Engagement und die besondere Verantwortung herausstellen, die Eigentümer von Einzeldenkmalen im öffentlichen Interesse übernommen haben.
Eine Kennzeichnung von Bodendenkmalen ist nicht möglich, bei Denkmalbereichen nur für die satzungsgebende Kommune unter Hinzufügung einer Erläuterungstafel und nach Rücksprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Die weiß / blaue Plakette in den Abmessungen 10 x 10 cm ist einbrennlackiert und soll außen am Denkmal an gut sichtbarer Stelle montiert werden. Die denkmalrechtliche Erlaubnis gilt bei Montage als erteilt.

Die Plakette erhalten Sie in den beiden Dienststellen des Bürgerservicebüros Rathenow und Nauen des Landkreises Havelland.

Gebühren

  • 10,00 Euro

Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis an dem Eigentum des Einzeldenkmals (Kopie des Eintragungsbescheides bzw. der Mitteilung über ein Denkmal oder der Mitteilung über den Fortbestand eines Denkmals)

Zuständige Organisationseinheit(en)