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Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 b können Sie unter Vorlage eine ärztlichen Bescheinigung einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. Tragen eines Schutzhelmes stellen.
Auf dem Antragsformular ist bereits der untere Bereich für diese ärztliche Bestätigung vorgesehen.
Sollte Ihr Arzt die Befreiung vorübergehend bescheinigen, wird die Genehmigung für 1 Jahr befristet ausgestellt.
Ihren Antrag schicken Sie bitte per Post an Ihr jeweiliges Bürgerservicebüro oder vereinbaren einen Termin vor Ort.
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland.
Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.