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Wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blind) zuerkannt bekommen haben oder schwerbehindert sind mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen, können Sie Parkerleichterungen erhalten.
Die Parkerleichterung wird anhand eines blauen Parkausweises nachgewiesen und gilt auch in allen EU-Mitgliedstaaten.
Zusätzlich zu den o.g. Personengruppen können auch Personen die nicht außergewöhnlich gehbehindert (aG) oder blind (Bl) sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung erhalten, welche mit einem orangefarbenen Parkausweis nachgewiesen wird.
Dazu prüft das Landesamt für Soziales und Versorgung von Amts wegen bei ihrem Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gleich mit, ob Sie zu den besonderen Gruppen schwerbehinderten Menschen zählen.
Sollte bei ihnen eine der nachfolgenden gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, erhalten Sie vom Landesamt eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde:
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterung wird entsprechend der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises oder der Bescheinigung befristet für max. 5 Jahre ausgestellt.
Eine Verlängerung können Sie formlos unter Vorlage der Ihnen bereits erteilten Ausnahmegenehmigung, des Parkausweises, Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises und eines aktuellen Lichtbildes ebenfalls bei uns beantragen.
Die Antragstellung ist formlos per Post möglich oder persönlich in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee (mit den entsprechenden Unterlagen im Original oder Kopie).
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen möchten, können Sie auch unsere behindertengerechten Eingänge benutzen.
Behindertenparkplätze befinden sich jeweils in unmittelbarer Nähe.