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Jeder Versicherte kann von seinem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft verlangen. Eine solche Rentenauskunft gibt Aufschluss über die Höhe einer Regelaltersrente aus den bereits zurückgelegten und im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten. Auf Antrag teilt der Rentenversicherungsträger auch die Höhe der Anwartschaft auf Rente mit, die dem Versicherten im Falle verminderter Erwerbsfähigkeit oder den Familienangehörigen im Falle seines Todes zustehen würde. Wer solche Auskunft bereits vor Vollendung des 55. Lebensjahres erhalten möchte, muss hierfür ein berechtigtes Interesse geltend machen. Eine Rentenauskunft ist unverbindlich und berücksichtigt nur die jeweilige Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erstellung.
Sie können sich eine Rentenauskunft auch Online bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern, unter folgendem Link: --> Rentenauskunft Online über eServices-DRV
Die Antragstellung erfolgt elektronisch (online) in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.