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Beim Verlust des Führerscheins (Verlieren, Diebstahl, Zerstörung) erfolgt die Beantragung des Ersatzführerscheins bei der zuständigen Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Diese holt sich erforderlichenfalls die notwendigen Informationen über Bestand und Gültigkeit der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis bei der ausstellenden Behörde Ihrer Fahrerlaubnis oder beim zentralen Fahrerlaubnisregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ein.
Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins gewesen sein, wird von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland eine Bestätigung Ihrer Fahrerlaubnisdaten von der jeweiligen ausstellenden Behörde Ihres Papierführerscheins angefordert.
Um die Bearbeitungszeit Ihres Antrages zu verkürzen, haben Sie die Möglichkeit, diese Bestätigung von der entsprechenden Führerscheinstelle vorab als Privatperson selbst anzufordern und diese dann bei Antragstellung mit einzureichen.
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des Neuen wieder aufgefunden, ist er unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
Sobald Ihr neuer Kartenführerschein von der Bundesdruckerei hergestellt worden ist, wird dieser direkt per Post an Sie versandt.
Hinweis zu den Bearbeitungszeiten:
Bitte planen Sie für Ihren Antrag bis zur Fertigstellung Ihres Führerscheins eine gewisse Bearbeitungszeit ein.
Bei Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.
Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.
Hinweis:
In der Dienststelle Nauen steht Ihnen ein Lichtbild-Automat zur Verfügung, in dem Sie vor Ort biometrischen Lichtbilder für den jeweiligen Antrag anfertigen können.
4 Lichtbilder kosten 7,00 EUR.
Bitte halten Sie das Geld passend als Kleingeld bereit, der Automat bietet leider keine Wechselmöglichkeit!
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.