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Anliegen A-Z: Versorgungsausgleich

Beschreibung

Seit der Reform des Ehe- und Familienrechts 1977 werden bei einer Ehescheidung die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit zwischen den Eheleuten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Werden sie im Zuge eines Scheidungsverfahrens vom Amtsgericht aufgefordert, Antragsformulare für einen Versorgungsausgleich ausgefüllt einzureichen (4-fache Ausfertigung des Vordrucks V10), sind ihnen die Mitarbeiter des Bürgerservicebüros dabei gerne behilflich. Weiterhin müssen zur Ermittlung der für den Versorgungsausgleich in Frage kommenden Anwartschaften häufig Unterlagen, die auch für eine Kontenklärung von Bedeutung sind, beglaubigt werden.

Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen auch bei der Aufnahme von Widersprüchen behilflich.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.

Um ihnen hier unnötige Wege- und Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.

Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Gebühren

  • gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis,
  • Sozialversicherungsnummer,
  • Ihren letzten Versicherungsverlauf vom Rententräger,
  • Fragebögen zum Versorgungsausgleich vom Amtsgericht (4-fach)
  • wenn bisher noch keine Kontenklärung durchgeführt wurde sind zusätzliche Unterlagen für die Kontenklärung notwendig (s. Anliegen - "Kontenklärung")