Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Seit der Reform des Ehe- und Familienrechts 1977 werden bei einer Ehescheidung die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit zwischen den Eheleuten zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Werden sie im Zuge eines Scheidungsverfahrens vom Amtsgericht aufgefordert, Antragsformulare für einen Versorgungsausgleich ausgefüllt einzureichen (4-fache Ausfertigung des Vordrucks V10), sind ihnen die Mitarbeiter des Bürgerservicebüros dabei gerne behilflich. Weiterhin müssen zur Ermittlung der für den Versorgungsausgleich in Frage kommenden Anwartschaften häufig Unterlagen, die auch für eine Kontenklärung von Bedeutung sind, beglaubigt werden.
Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen auch bei der Aufnahme von Widersprüchen behilflich.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Um ihnen hier unnötige Wege- und Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.
Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter: