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Bundesweiter Warntag am 10. September 2020

Am Donnerstag, den 10. September 2020, wird pünktlich um 11 Uhr erstmals seit der Wiedervereinigung ein bundesweiter Probealarm mit allen vorhandenen Warnmöglichkeiten durchgeführt.

Am Donnerstag, den 10. September 2020, wird pünktlich um 11 Uhr erstmals seit der Wiedervereinigung ein bundesweiter Probealarm mit allen vorhandenen Warnmöglichkeiten, wie Radio, Fernsehen, sozialen Medien, der Warn-App NINA, Sirenen, Lautsprecherwagen sowie auch digitalen Werbetafeln durchgeführt. Auf Grundlage eines Beschlusses der innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten zu stärken.

Die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung zeigt sich auch durch die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in diesem Jahr. Zur Warnung und Information der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle. So werden beispielsweise über das vom BBK betriebene Modulare Warnsystem und die Warn-App NINA Warnungen und Informationen der zuständigen Behörden, wie der Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder, bereitgestellt.

Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertretern gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das BBK, auf Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Weiterführende Informationen sind auf der Webseite zum bundesweiten Warntag  zu finden.

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

 

Geplanter Ablauf:

Schritt 1: Es werden am 10. September 2020, um 11 Uhr alle an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und -multiplikatoren ausgelöst (z.B. Radio, Fernsehen, Internet, Mobilfunk-App und digitale Stadtanzeigetafeln). Alle angeschlossenen Sirenen strahlen dabei das Signal „Warnung bei Gefahr“ (einminütiger Heulton, auf- und abschwellend) aus. Die kommunalen, nicht an das MoWaS angeschlossenen Sirenen strahlen das Signal „Probealarm“ aus.

Schritt 2: Um 11.20 Uhr wird entwarnt. Alle angeschlossenen Sirenen strahlen dabei das Signal „Entwarnung“ (einminütiger durchgehender Heulton) aus, die nicht an das MoWaS angeschlossenen Sirenen strahlen erneut das Signal „Probealarm“ aus.