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Schadensersatzklage der Gemeinde Brieselang gegen Landkreis endgültig vom Tisch

Im Landkreis Havelland wurde die rechtskräftige Entscheidung des Dritten Senats des Bundesgerichtshofs zugunsten der Rechtsauffassung des Landkreises vom 18.01.2007 (III ZR 104/06) in dritter und letzter Instanz mit Erleichterung aufgenommen.

"Unabhängig vom Ausgang bleibt jedoch festzuhalten, dass das ganze Verfahren immense Kosten zu Lasten des Steuerzahlers verursacht hat", sagte Landrat Dr. Burkhard Schröder. Zudem habe dieser Streit durch alle Instanzen nicht gerade dazu beigetragen, das Verhältnis zwischen Kommunalaufsicht und Kommunen vertrauensvoller zu gestalten. "Vor diesem Hintergrund war der Rechtsstreit letztlich ein Eigentor", so Schröder.

 

Der Justitiar des Landkreises, Robert Cardeneo, sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Das Schadensersatzbegehren der Gemeinde sei schon vorgerichtlich nicht nachvollziehbar gewesen. Dennoch hätten selbst die ausführlichen Begründungen der beiden vorinstanzlichen und ebenfalls klageabweisenden Urteile des Landgerichts Potsdam und des Oberlandesgerichts Brandenburg die Gemeinde Brieselang nicht davon abhalten können, das Verfahren trotz des beträchtlichen Kostenrisikos bis zum Bundesgerichtshof zu treiben.

 

"Dies überrascht umso mehr, als die Gemeinde bei dem seinerzeitigen Grundstücksverkauf die normalerweise vorgeschriebene Überprüfung auf etwaige Rückübertragungsansprüche durch ein besonderes Verfahren unter Umgehung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung bewusst und gewollt verhindert hat, um Jahre später die Verantwortung bei anderen zu suchen." Neben dem Landkreis hatte die Gemeinde ursprünglich auch die beurkundende Notarin und das Land Brandenburg auf Schadensersatz verklagt. "Um einen solchen Prozess durch drei Instanzen zu führen, muss man schon ein ungewöhnliches Verständnis von der eigenen Verantwortlichkeit haben",  so Cardeneo. "Gäbe es noch weitere Gerichtsinstanzen, würde Brieselang wahrscheinlich auch diese ausschöpfen."