Bundesministerium hat Vorgaben zur Untersuchung von Enten und Gänsen erlassen, die ihren Tierbestand verlassen sollen
Auf Grund verschiedener Nachweise von Geflügelpest in Deutschland hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Eilverordnung erlassen. Sie richtet sich an alle Enten- und Gänsehalter. Die Eilverordnung besagt, dass alle Enten und Gänse ab sofort auf Geflügelpest untersucht werden müssen, wenn sie ihren Tierbestand verlassen sollen. Die Untersuchungen sollen mit Tupferproben durchgeführt werden, die der Hoftierarzt entnimmt.
Hintergrund
Enten und Gänse können das gefährliche Virus vom Subtyp H5 oder H7 tragen, ohne sichtbar zu erkranken. Dadurch können sie andere Geflügelarten unerkannt anstecken.
Adressaten der Eilverordnung
Die Verordnung richtet sich nicht nur an große Mastbetriebe. Wenn Enten und Gänse aus kleineren Haltungen verkauft oder getauscht, oder Geflügelausstellungen besucht werden sollen, ist die Untersuchung immer sieben Tage vorher durchführen zu lassen. Auch der Transport zum Schlachthof ist untersuchungspflichtig.
Werden weniger als 60 Tiere eines Bestandes transportiert, müssen immer alle Tiere untersucht werden. Anderenfalls sind 60 Tiere je Sendung zu tupfern.
Dauer der Verordnung
Die Eilverordnung (Geflügelverbringungsbeschränkungs-verordnung – GeflVerbBeschränkV) gilt zunächst bis zum 31. März 2015, danach ist eine Verlängerung möglich. Sie ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Kontakt für Fragen
Weitere Fragen können an das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter der Rufnummer 03321-403 5507 gerichtet werden.
Pressestelle im Landkreis Havelland