Das zum 1. August eingeführte Betreuungsgeld kann ab sofort beantragt werden. Das Brandenburgische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie hat dem Landkreis Havelland den entsprechenden Antragsvordruck zur Verfügung gestellt.
Die Beantragung des Betreuungsgeldes erfolgt, ebenso wie beim Elterngeld, in der Elterngeldstelle des Landkreises. Die erforderlichen Antragsformulare einschließlich einer Informationsbroschüre sind in den Bürgerservicebüros des Landkreises in Rathenow, Nauen und Falkensee erhältlich sowie auf der Internetseite des Landkreises abrufbar. Beim Ausfüllen des Antrages stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservicebüros den Eltern gern beratend zur Seite. Die ausgefüllten Anträge sind dann an die Elterngeldstelle des Landkreises, Platz der Freiheit 1 in 14712 Rathenow, zu richten. Bis zu drei Monate rückwirkend kann das Betreuungsgeld beantragt werden.
Bisher sind im Jugendamt des Landkreises, dem die Elterngeldstelle angehört, fünf Anträge eingegangen. Im Vorfeld gab es diesbezüglich zirka 30-40 Anfragen. Die Nachfrage wird steigen, ist sich die Jugendamtsleiterin des Kreises, Sabine Ziemer, sicher. "Anspruch auf das Betreuungsgeld haben Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde. Das Betreuungsgeld steht erst im Anschluss an das Elterngeld bereit, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat an. Die Elternmonate müssen zuvor vollends ausgeschöpft werden. Der Bezug des Betreuungsgeldes kann demnach erstmalig ab Oktober 2013 erfolgen. Wir rechnen daher ab Herbst mit einer steigenden Nachfrage."
- Anspruch auf Betreuungsgeld haben Eltern zudem, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind:
es besteht ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Landkreis Havelland - es besteht ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- für dieses Kind wird kein Platz in einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege) in Anspruch genommen
Bezogen werden kann das Betreuungsgeld bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes. Zunächst erhalten Eltern pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 wird die Leistung auf 150 Euro monatlich erhöht. Leben mehrere Kinder im Haushalt, wie zum Beispiel Zwillinge oder Geschwisterkinder, besteht ein mehrfacher Anspruch auf das Betreuungsgeld.
Grundsätzlich wird die Leistung auch auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen angerechnet. Wird das Betreuungsgeld nachweislich für die zusätzliche Altersvorsorge oder für Bildungssparen eingesetzt, wird hier ein Bonus von 15 Euro pro Monat gezahlt.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.