Aufstallungspflicht in den Risikogebieten des Ramsar-Gebiets und Ketzin bleibt trotzdem weiterhin bestehen
Die Aufstallungspflicht rund um Großderschau wird zum 26. Februar aufgehoben. Hier wurde durch das Veterinäramt am 21. Januar bei Tieren eines Hühnerhalters die Geflügelpest festgestellt, woraufhin eine 3-Kilometer große Schutzzone eingerichtet und die Aufstallungspflicht angeordnet wurde.
Nachdem keine weiteren Ausbrüche mehr festgestellt werden konnten und auch entnommene Stichproben keinen Nachweis der Geflügelpest aufwiesen, können die Maßnahmen in der gesamten Schutzzone nun wieder aufgehoben werden, sofern betroffene Orte nicht zum Risikogebiet des Ramsar-Gebietes zählen.
Denn die Aufstallungspflicht in den Risikogebieten bleibt weiterhin bestehen. Amtstierärztin Dörte Wernecke: „Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit hat seine Risikobewertung zum Eintrag von Geflügelpest in Hausgeflügelbestände für die Wintersaison 21/22 noch nicht abgeschwächt. Es besteht also weiterhin ein hohes Risiko des Eintrags von Geflügelpest aus dem Wildvogelbestand in die Hausgeflügelbestände. Ich möchte also alle Halter von Geflügel in den Risikogebieten noch einmal darauf hinweisen, auf die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Dazu gehört es, Wildvögel vom eigenen Geflügelbestand fernzuhalten, die Fütterung der Tiere nur unter einem Dach durchzuführen und auf den Schuhwechsel beim Betreten des Stalls zu achten.“
Zu den Risikogebieten, zu denen vor allem wassernahe Orte zählen, gehören zum einen Ketzin mit den Ortsteilen Falkenrede und Etzin sowie das Ramsar-Gebiet. Dazu gehören die Gemeinde Havelaue mit den Ortsteilen Gülpe, Parey, Strodehne und Prietzen. Weiterhin sind der Ort Hohennauen, die Rathenower Ortsteile Grütz und Albertsheim sowie die zur Stadt Rhinow gehörenden Ortsteile Kietz und Buchhorst betroffen. Hier gilt bis auf Weiteres die Aufstallungspflicht.