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Jagd trotz Corona-Verordnung möglich

Trotz der derzeit geltenden Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg ist die Jagd grundsätzlich weiterhin zulässig.

Trotz der derzeit geltenden Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg ist die Jagd grundsätzlich weiterhin zulässig. Sie erfolgt aktuell unter anderem mit dem Ziel, zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest – insbesondere in den grenznahen Kreisen – beizutragen.

Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Jagdausübung entsprechend der Regelungen des § 11 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung entweder allein oder mit nur einer weiteren Person erfolgt. Unterstützung bei Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung ist zulässig, wenn die benannten Mindestabstände zwischen Personen von 1,5 Metern gewahrt bleiben und jede Art von Gruppenbildung unterbleibt.

Abgaben von Trichinenproben erfolgen im Havelland wie bisher in den drei Bürgerservicebüros, zur Übergabe muss vorher geklingelt werden.* Die erforderlichen Aktivitäten zur Beprobung von Fallwild oder Unfallwild sind unter Beachtung der Regelungen der Verordnung ebenfalls weiterhin zulässig und erforderlich. Näheres zum Thema gibt es unter Informationen Afrikanische Schweinepest oder Fleischhygiene.

Die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg sowie allgemeine Handlungsempfehlungen und weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürgerinnen und  Bürger zusammengetragen.

Ferner hat das Gesundheitsamt eine Hotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 03385/551 71 19 können Interessierte medizinische Fragen zum Coronavirus stellen. Allgemeine und organisatorische Fragen beantwortet das Bürgerservicetelefon unter der Telefonnummer 03385/551 19 06. Fragen aus dem gewerblichem Bereich, die in Zusammenhang mit der Verordnung stehen, werden unter 03385/551 46 62 oder 03385/551 46 64 beantwortet. Alle Hotlines sind von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr geschaltet.

*In einer früheren Version des Textes hieß es: "Abgaben von Trichinenproben bei den Veterinären/Veterinärämtern erfolgen kontaktlos." Direkte Abgaben (auch kontaktlos) bei Tierärzten oder im Veterinäramt werden im Landkreis Havelland jedoch nicht durchgeführt.