Am Dienstag kam es bei einer behördlichen Maßnahme des kreislichen Veterinäramtes in Klein Behnitz zu einem Angriff auf die Mitarbeiter, von denen einer tödlich verletzt wurde.
Aufgrund mehrerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurde einem Bauern aus Klein Behnitz die Unterhaltung seiner 30 Rinder untersagt. Die Rinder sollten am Dienstag in behördliche Obhut genommen werden. Bei dieser Maßnahme hat der Bauer ohne erkennbares Anzeichen eine Waffe aus dem Haus geholt und auf die Mitarbeiter geschossen. Während zwei Tierärztinnen beim Beschuss fliehen konnten, wurde der dritte Mitarbeiter so schwer getroffen, dass er noch vor Ort seinen Verletzungen erlag.
Der Tierhalter erhielt bereits im Sommer 2014 die erste behördliche Auflage, seinen Rinderbestand auf fünf Tiere zu reduzieren, da er nicht in der Lage war, eine tierartgerechte sichere Haltung unter Einhaltung hygienischer Mindestbestimmungen zu gewährleisten.
Die Herde wurde daraufhin durch den Bauern bei einem anderen Landwirt vorrübergehend in Pflege gegeben. Nach Rückkehr der Herde zu dem Halter verbesserte sich die Situation jedoch nicht, so dass diese Tiere dem Bauern entzogen werden müssen. Beim Vollzug der Maßnahme kam es dann zu dem unvorhersehbaren Verbrechen.
Landrat Dr. Schröder: "Diese irrsinnige Tat ist nicht mit Worten zu beschreiben. Meine Gedanken sind bei der Familie des Opfers, denen ich und die gesamte Behörde unser tiefstes Mitgefühl ausdrücken. Aus der gegenwärtigen Erkenntnis haben die Mitarbeiter des Veterinäramtes in Gänze nichts falsch gemacht."
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen.