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Neue Verwaltungsvorschrift zur Sportförderung

Erstmals können auch Anglervereine im Landkreis Förderanträge stellen

Erstmals können auch Anglervereine im Landkreis Förderanträge stellen, überarbeitete Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2015 in Kraft

 

Die überarbeitete Verwaltungsvorschrift zur Allgemeinen Sportförderung im Landkreis tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Neu aufgenommen ist darin nun auch der Angelsport. Grund ist dessen hohe Verbreitung im Havelland. Unterstützt werden soll besonders die Jugendarbeit der hier tätigen Vereine.

 

Schwerpunkt der kreislichen Sportförderung ist seither schon die Kinder- und Jugendarbeit. Gefördert werden auch internationale Sportbegegnungen und Sportveranstaltungen von regionaler und überregionaler Bedeutung. Ein weiteres Anliegen der Verwaltungsvorschrift ist die Ausbildung und Tätigkeit der ehrenamtlichen Übungsleiter zu unterstützen. Auch können Zuschüsse für die Durchführung der größten Sportveranstaltung des Landkreises, die Kreisolympiade, und den Wettbewerb "Jugend trainiert Brandenburg" beantragt werden.

 

"Mit der Ausdehnung der Sportförderung auf den Angelsport verspreche ich mir eine Stabilisierung der ehrenamtlichen Arbeit in den Vereinen und neue Motivation, jungen Menschen dieses Hobby nahe zu bringen", sagt Landrat Dr. Burkhard Schröder. 

 

Die Verwaltungsvorschrift Sport gibt es seit Bestehen des Landkreises Havelland. Seit 22 Jahren regelt sie die Abläufe und Modalitäten der Sportförderung. Anhand der Erfahrungen aus der praktischen Arbeit wird sie ständig ausgewertet und unter Einbeziehung der Praktiker regelmäßig überarbeitet.

 

Die neue Vorschrift wird im Internet veröffentlicht, zu finden ist sie ab Anfang Januar unter Sportförderung. Hier sind auch die erforderlichen Antragsunterlagen eingestellt. Die Anträge können an das Referat Kultur, Sport und Tourismus des Landkreises Havelland gestellt werden.

 
Pressestelle im Landkreis Havelland