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Verschiedenes Nicht öffentlicher Teil : TOP 5 Grundstücksangelegenheit TOP 6 Sonstiges Herausgeber: Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit
Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. I/93 S. 398, 433), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04.06
Als Stellvertretender Kreiswahlleiter stelle ich hiermit gem. § 60 Absatz 6 Satz 2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) fest: Mit Ablauf des
Eltern 402,00 € 451,00 € Jugendliche 14 bis 17 Jahre 420,00 € 471,00 € Kinder 6 bis 13 Jahre 348,00 € 390,00 € Kinder 0 bis 5 Jahre 318,00 € 357,00 € Bitte
Fischereischeins bearbeiten zu können. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. §§ 17, 22 Bbg FischG erhoben. Empfänger
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egion sowie zur Bundeshauptstadt Berlin und der Landeshauptstadt Potsdam. 6. Sicht- und erlebbare Geschichte der Städte als Wirtschaftsstandorte mit zum