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lt nach SGB XII o Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz o Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz o Wohngeld Der Kita/Hort-Träger hat
engeld II (auch Aufstocker), Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag erhalten oder deren Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag (derzeit
Lebensunterhalt nach SGB XII Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz Wohngeld Der Kita/Hort-Träger hat eine
Lebensunterhalt nach SGB XII Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz Wohngeld Der Kita/Hort-Träger hat eine
gefördert werden Es gibt bei der AFBG - Förderung keine GEZ - Befreiung Den Kinderzuschlag erhalten beim AFBG nur Alleinerziehende Wichtiger Hinweis: Es besteht
möglich, zum Beispiel durch aufstockendes Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Auch hier hilft Ihnen das Jobcenter weiter. • In Deutschland gibt es
gt sind grundsätzlich alle Schüle- rinnen und Schüler, deren Eltern Kinderzuschlag gemäß Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Behinderung v.H. ggf. Höhe der Erziehungsbeihilfe monatlich ja nein Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetze Wohngeld gemäß dem Wohngeldgesetz ... Leistungen erhalten oder bei deren Berechnung berücksichtigt wurden: - Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskin- dergeldgesetzes - Wohngeld gemäß dem Wohn ... : erziehungsbeihilfe: erhalte_leistung_bafoeg: Off erhalte_leistung_kinderzuschlag: Off erhalte_leistung_wohngeld: Off erhalte_leistung_asyl3: Off erh
Familienangehörigen oder - nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) - Kinderzuschlag - Bitte Folgeseiten beachten! Seite 3 von 3 4. Bankverbindung Kontoinhaber
Familienangehörigen oder - nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) - Kinderzuschlag - Bitte Folgeseiten beachten! Seite 3 von 3 4. Bankverbindung Kontoinhaber