unmittelbar umsetzt) §§B Streng geschützt nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 c) des Bundesnaturschutzgesetzes (Bundesarten- schutzverordnung §§F Streng geschützt nach § 10 ... Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) Anh. IV = Arten des Anhangs IV (streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) ... 3 VRL: Anh. I Verbreitet, aber nicht häufig, starke Schwankungen durch strenge Winter, Schwerpunkte der Vorkommen im Bereich der Niederungen mit Fließgewässern