benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bie- nenständen entfernt werden. 6. Die Anordnung unter Nr. 5 findet keine Anwendung auf a. Wachs, Waben, Wabenteile ... eit ist somit gewahrt. Sofortige Vollziehung Gemäß §37 TierGesG i. V. m. §6 TierGesG und der Bienenseuchen-Verordnung hat die Anfechtung der o. g. Anordnungen ... dnung des Ministeri- ums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 6. Juli 2011 Az.: 32-0430/72, eingearbeitete Änderung: Erlass vom 8. Dezember