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Anliegen A-Z: Vorbeglaubigungen

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Gebühren

Beschreibung

In der Bundesrepublik ausgefertigte Urkunden, Schriftstücke, Bescheinigungen etc., die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde benötigt werden, bedürfen der Legalisation. Diese erfolgt beim Ministerium des Innern des jeweiligen Landes. Urkunden, Schriftstücke, Bescheinigungen etc., die im Landkreis Havelland ausgefertigt bzw. erstellt worden sind, bedürfen aber zunächst einer Vorbeglaubigung/Apostille. Mit der Vorbeglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift und des eventuell verwendeten Dienstsiegels auf dem jeweiligen Schriftstück sowie die Befugnis zur Vornahme der Amtshandlung (Ausstellen der Urkunde, Anfertigen des Schriftstückes) bestätigt.

Vorbeglaubigungen können Sie im Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland in den Dienststellen Rathenow, Nauen und Falkensee vornehmen lassen.

Gebühren

Die Vorbeglaubigung ist gebührenfrei. Es wird allerdings nach Legalisation beim Ministerium des Innern, von dort eine abschließende Gebühr erhoben.