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Der Tod des Ehepartners ist für den Hinterbliebenen und die Familie ein schwerer Schicksalsschlag. In diesem Fall muss viel geregelt werden. Dazu kommt oft die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz. Hier kann die Deutsche Rentenversicherung mit der Witwen-/Witwerrente helfen. Sie ist eine Rente, die aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt wird. Allerdings kann unter Umständen Ihr eigenes Einkommen auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet werden.
Ihren Antrag auf Witwen-/Witwerrente können Sie gerne bei uns stellen. Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen auch bei der Aufnahme von Widersprüchen behilflich.
Die Antragstellung erfolgt in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Die Anträge werden elektronisch in den Bürgerservicebüros aufgenommen.
Um ihnen hier unnötige Wege- und Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.
Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter: