Die Wahlvorbereitungen in den havelländischen Kommunen sind im vollen Gange. Die Urnenwahllokale stehen inzwischen fest, auch ganz überwiegend bereits die Wahlvorstände und Wahlhelfer. Eine große Herausforderung stellt für die Städte, Ämter und Gemeinden aber die Briefwahl dar. Die Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn die Stimmzettel vorliegen. Und die Stimmzettel können erst gedruckt werden, nachdem die Kreiswahlausschüsse am 24. Januar über die Zulassung der Direktkandidaten der Parteien und politischen Vereinigungen entschieden haben und die Beschwerdeverfahren etwaiger Nichtzulassungen abgearbeitet sind und die Landeslisten feststehen. Dies ist voraussichtlich erst am 30. Januar der Fall. Erst danach können die Stimmzettel in den Druck gehen. Es folgt die Auslieferung an die Kommunen, so dass mit dem Beginn des Versendens der Briefwahlunterlagen an die Wähler frühestens zum Ende der ersten Februarwoche gerechnet werden kann. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden. Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.
Einzelheiten zur Briefwahl finden Sie unter:
Bundeswahlleiterin
und zur Briefwahl der Auslandsdeutschen unter:
Deutsche Vertretungen in Spanien