In seiner letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Brandenburger Landtag das „Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um das bisherige Rettungswesen zu ergänzen. Danach ist der Landkreis Havelland ermächtigt, eine telenotärztliche Versorgung einzurichten. Patientinnen und Patienten können im Bedarfsfall künftig digital mit extra bereitstehenden Notärztinnen und Notärzten in Kontakt treten. Der Landkreis Havelland hatte sich in der Vergangenheit an vielen Stellen für eine entsprechende rechtliche Grundlage durch den Gesetzgeber in Potsdam eingesetzt, um insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in ländlichen Gebieten zusätzliche Möglichkeiten der Gesundheitsversorgung bereitzustellen.
Der Landkreis Havelland begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich. Landrat Roger Lewandowski: „Als Landkreis haben wir uns lange für eine entsprechende Gesetzesgrundlage eingesetzt. Dass die Landesregierung die Grundlage nun geschaffen hat, begrüßen wir daher ausdrücklich und sehen uns in unserem bisherigen Weg bestätigt. Insbesondere in ländlichen Räumen, werden die Bürgerinnen und Bürger von dieser Ergänzung des bestehenden Rettungswesens profitieren. Konkret geht es darum, dass mit dem Telenotarztsystem das bestehende Rettungswesen ergänzt wird und Patientinnen und Patienten im Falle eines Notfalls schneller Zugang zu medizinischem Fachpersonal erhalten. Vorgesehen ist, dass wir die Wege der modernen Kommunikation dafür nutzen und so wertvolle Anfahrtszeit der Rettungsdienste überbrücken.“
Das Gesetz, welches mit Wirkung zum 24. Juni 2024 in Kraft ist, findet sich im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg.